CSR-Berichte
Insbesondere kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen mit dem Geschäftsjahr 2017 über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange sowie die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung im Unternehmen berichten. Die Berichtspflicht gilt für Unternehmen, die im Schnitt eines Geschäftsjahres mehr als 500 Mitarbeiter haben, deren Umsatzerlöse sich auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen oder deren Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt.
Kleine und mittelständische Unternehmen sind zwar nicht verpflichtet, allerdings erwarten Großbetriebe zunehmend umfangreiche CSR-Informationen von ihren Zulieferbetrieben. Die Berichtspflicht ist in Deutschland seit 2017 im CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz geregelt. Damit wird eine EU-Richtlinie erfüllt mit dem Ziel, die Transparenz über ökologische und soziale Aktivitäten von Unternehmen in der EU zu erhöhen. Gleichzeitig sollen Unternehmen über die Berichtspflicht ihre eigenen Risiken besser einschätzen und frühzeitig gegensteuern können.
Der Weg zum erfolgreichen CSR-Bericht nach GRI oder gemäß dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex ist komplex.
Wir helfen Ihnen, den gesamten Prozess zu gestalten und innerhalb der vorgegebenen Fristen zu veröffentlichen.
Gerne gehen wir mit Ihnen den Weg bis zum erfolgreichen CSR-Bericht:
- CSR-Standort bestimmen und Steuerungsmechanismen klären
- CSR-Leitbild zur unternehmerischen Verantwortung definieren oder justieren; Themen über eine Wesentlichkeitsmatrix identifizieren
- CSR-Kennzahlen und Ziele festlegen und interne Erhebungsprozesse anschieben
- CSR-Kennzahlen und CSR-Inhalte zu einem Bericht nach Standard zusammenstellen
- Redaktionelle und gestalterische Umsetzung des Berichts
- PR-Unterstützung bei der Veröffentlichung und Wahrnehmung des Berichts
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